jus-alumni Frühstück

Referat von Frau Ass.-Prof.Mag. Dr. Katharina Beclin, Universität Wien, Institut für Strafrecht und Kriminologie, im Café Oper Wien am Freitag, 21. September 2018

Frau Ass.-Prof.Mag. Dr. Katharina Beclin (Universität Wien, Institut für Strafrecht und Kriminologie) gibt eine Einführung zur Matinée „Hellwach“ in der Wiener Staatsoper am 21. September 2018

Inhalt

Gewalt im sozialen Nahraum ist ein sehr weit verbreitetes, um nicht zu sagen allgegenwärtiges Phänomen, das vor allem auch hinsichtlich seiner negativen Auswirkungen auf die Betroffenen, auf ihre psychische und physische Gesundheit, aber auch auf die Gesellschaft insgesamt stark unterschätzt wird. Man geht heute davon aus, das chronische Schmerzen und Depressionen häufig in erlittener psychischer und/oder physischer Gewalt ihre Ursache haben und damit die Lebensqualität der unmittelbar Betroffenen, aber auch der mitbetroffenen Kinder, langfristig massiv beeinträchtigen können. Dazu kommt, dass gewaltbetroffene Menschen mit einer höheren Wahrscheinlichkeit auch selbst gewalttätig werden, also etwa Kinder, die Gewalt (mit-)erlebt haben und bei der Aufarbeitung dieser oft traumatisierenden Erlebnisse nicht ausreichend unterstützt wurden, diese Gewalt in den Kindergarten, die Schule und später in ihre eigenen Beziehungen hineintragen. Somit entsteht ein Kreislauf der Gewalt.

Leider verhindern bis heute immer noch eine gewisse Tabuisierung dieses Themas und vielfältige Abhängigkeiten der Betroffenen, dass diese sich rasch Hilfe holen und aus den Gewaltbeziehungen lösen können. Und das, obwohl Österreich mit den Regelungen der „Gewaltschutzgesetze“, wie der Möglichkeit des polizeilichen Betretungsverbotes und der Einrichtung von Gewaltschutzzentren zur Unterstützung der Betroffenen, Vorbild für einige andere europäische Länder war.

Diese richtungsweisenden gesetzlichen Regelungen möchte Frau Ass.-Prof.Mag. Dr. Katharina Beclin kurz vorstellen, einige (wenige) zentrale Daten zur Gewaltprävention und den Österreichischen Frauenhäuern präsentieren, aber auch darauf hinweisen, wieso die Gewaltschutzgesetze nur unter idealen gesellschaftlichen Verhältnissen ihre volle Wirkung entfalten könn(t)en, also - pointiert formuliert – in erster Linie gut situierte Inländer*innen davon profitieren. 

 

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